Bei der Erstprüfung einer elektrischen Anlage vor Inbetriebnahme wird diese zunächst einer Sichtprüfung unterzogen, um vorab eventuelle Mängel hinsichtlich der Beschaffenheit der eingesetzten Betriebsmittel, der Beschriftung und Dokumentation sowie der mechanischen Festigkeit von Betriebsmitteln, Kabel und Leitungen, etc. zu lokalisieren. Diese Überprüfung erfolgt im spannungslosen Zustand der Anlage.
Danach erfolgt im direkten Zusammenspiel und voneinander abhängig das Erproben und Messen, um die einwandfreie Funktionalität der elektrischen Anlage gemäß der Betriebsanleitung und die Einhaltung messtechnischer Grenzwertigkeiten gemäß DIN VDE 0100 festzustellen.
Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht rechtssicher dokumentiert und dem Auftraggeber / Betreiber der Anlage ausgehändigt, weiterhin wird nach bestandener Prüfung die Prüfplakette im Stromkreisverteiler angebracht.
Der Ablauf der Wiederholungsprüfung findet in Anlehnung der Prüfung vor Erstinbetriebnahme statt, nur soll hier der Zustand einer bereits in Betrieb befindlichen elektrischen Anlage dokumentiert werden, um so im Rahmen vorgegebener Prüffristen gemäß DGUV V3 ; §5 - Prüfungen Informationen über eventuelle Verschleißerscheinungen und gefahrbringende Anlagen-zustände zu generieren.
Dazu zählen neben der eigentlichen Wiederholungsprüfung nach 4 Jahren auch die Prüfungen, die nach Instandsetzungsmaßnahmen / Reparatur oder einer Nutzungsänderung ( beispielsweise bei einem Mieterwechsel ) stattfinden müssen.